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Sterbegeldvorsorge und Unfallversicherung Seit 1. Dezember 1968 wird im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages mit der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG für die Mitglieder des Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbundes e. V. eine Sterbegeldvorsorge und Unfallversicherung zu sehr günstigen Prämien angeboten.Die Vorteile sind überzeugend: • Beitritt bis zum 80. Lebensjahr • Keine Gesundheitsfragen • Keine Wartezeit (lediglich gestaffelte Leistungen in den ersten 12 Versicherungsmonaten) • Versicherungssummen wahlweise von 1.000 bis 12 500 Euro • Doppelte Versicherungsleistung bei Tod durch Unfall. • Beitragsbefreiung bei Eintritt eines Pflegefalles der Pflegestufe III nach dem 3. Versicherungsjahr. Außer bei Unfall, dann sofortige Beitragsbefreiung. • Schnelle und unbürokratische Abwicklung im Sterbefall • 24-Stunde-Service-Hotline für Meldung des Sterbefalles, Vermittlung eines Bestatters und Anforderung des Leitfadens für den Trauerfall Sollte Interesse bestehen, schreiben Sie uns bitte. Ein Vertreter der Hamburg Mannheimer-Versicherungs AG ist gerne bereit, mit Ihnen ein Gespräch zu führen. |
| Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Mit dem Haus- und Grundbesitz verbunden ist zwangsläufig ein nicht unerhebliches Risiko aus Haftpflichtansprüchen. Schadhafte Treppengeländer und -stufen, Verstöße gegen die Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, ungenügende Beleuchtung, mangelhafte Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile, das sind die häufigsten Scha¬densursachen, die den Hausbesitzer belasten oder sogar um seinen Besitz bringen können. Nach dem Gesetz (§ 823 BGB) hat jeder für den Schaden ein¬zustehen, den er schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. In besonderem Maße trifft dies für den Grundstücksbesitzer zu, der für alle Schäden aufzukommen hat, die auf dem Grundstück entstehen und durch Mangel in der Beschaffenheit des Grundstücks, des Hauses sowie des dazugehörenden Straßen- und Wegeanteils verursacht worden sind. Solche Schadensersatzansprüche werden durch die mit der Mitgliedschaft im Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. verbundene Haus- und Grundstückshaftpflichtversiche¬rung abgesichert. Diese Versicherung gewährt jedem Mitglied nach Maßgabe des zugrundeliegenden Kollektivvertrages Versicherungsschutz für den Fall, dass er als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter, Nießbraucher oder Verwalter eines Eigenheims, Wohneigentums oder eines sonstigen Grundstückes wegen eines Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Sachschaden) zur Folge gehabt hat, für diese Folgen von einem Dritten wegen Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbundes e.V., seinen Mitgliedern den dafür erforderlichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Er hält es für seine selbstverständliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass dieser Schutz auch ausreichend ist. Die Deckungssummen betragen daher allgemein 3.000.000,- € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden,26.000,- € für Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht 1. als Haus- und
Grundbesitzer Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu vier Wohnungen, bei denen alle Wohnungseigentümer Mitglied in unserem Verband sind, gilt auch das Haft¬pflichtrisiko aus dem Gemeinschaftseigentum als mitver¬sichert, wenn keine der Wohnungen gewerblich genutzt und die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch einen gewerblichen Verwalter verwaltet wird. 1.2. eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern dieses vom Mitglied und dessen Angehörigen aus¬schließlich zu Wohnzwecken genutzt wird; 1.3. einer im Inland gelegenen Ferienwohnung, sofern diese vom Mitglied und dessen Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird; 1.4. eines im Inland gelegenen Schrebergartens; 1.5. eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes, sofern dieses selbst und nicht gewerblich genutzt wird (z.B. Bauerwartungs- oder Gartenland); 1.6. der zu den in den Ziffern 1.1 bis 1.4 versicherten Anwesen gehörenden Garagen, Tiefgaragenstellplätze, Stellplätze oder Garagenhöfe; 1.7. aus Besitz und Unterhaltung der zu den versicherten Anwesen gehörenden Kinderspielplätze einschließlich der dazugehörenden Spielgeräte, auch wenn diese Kindern von Nichtmitgliedern zugänglich sind. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Mitglied in seiner Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer eines unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 genannten Grundstückes obliegenden Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der vor dem Grundstück gelegenen Gehwege und Straßenanteile; Ist das Mitglied
Eigentümer oder Besitzer je eines unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 genannten
Objektes, ist eine Mitgliedschaft ausreichend. 2. als Bauherr und/oder Bauunternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparatur-, Abbruch- und Erd¬arbeiten) auf den unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 versicher¬ten Anwesen bis zu einer Bausumme von 512.000,- €; 3. aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe (z. B. Heizöl, Benzin, Farben) in Kleingebinden mit einem Einzelfas¬sungsvermögen von maximal 25 I/kg je Gebinde und insgesamt höchstens 200 I/kg, wenn diese Stoffe für die Unterhaltung der in den Ziffern 1.1 bis 1.7 versicherten Anwesen Verwendung finden; 4. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähm¬ten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie Tieren, die zu gewerblichen oder landwirt¬schaftlichen Zwecken gehalten werden; 5. als Inhaber eines „Kleinstgewerbebetriebes" (z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstückspensionen, Steuerhilfe, Handels- und Handwerks¬betriebe) wenn a) ordnungsgemäße
Gewerbeanmeldung,
Für alle diese nicht abgesicherten Risiken können auf Wunsch preisgünstige Zusatzversicherungen vermittelt werden.
Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle. Diese
Informationen sind eine gescannte Kopie eines Merkblattes des Bayrischen
Siedler- und Eigenheimerbund e.V. |
Wir informieren Sie hiermit über ein Angebot des Bayrischen Siedler- und Eigenheimerbundes e.V. Zusatzversicherungen (Stand Januar 2007) Folgende Zusatzversicherungen können zu den angeführten Beiträgen über den Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. abgeschlossen werden. Privathaftpflichtversicherung Hundehalterhaftpflichtversicherung Heizöltankhaftpflichtversicherung Verbundene Wohngebäudeversicherung
(Leitungswasser - Sturm - Hagel) Rechtsschutzversicherung
für Immobilienbesitzer • Hausratversicherung, Bei allen genannten Versicherungsbeiträgen handelt es sich um Jahresprämien inidusive der gesetzlichen Versicherungssteuer von 19 %. Sie gelten bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Bei einer Vertragsdauer von nur einem Jahr entfällt der Laufzeitrabatt in Höhe von 5 % bei der Rechtsschutzversicherung bzw. in Höhe von 10 % bei den sonstigen Versicherungen. Der Vertragsabschluss zu Verbandskonditionen ist nur mit Nachweis der Mitgliedschaft und Einzugsermächtigung möglich. Die Deckungssummen betragen 2.557.000.- € pauschal fiir Personen- und / oder Sachschäden bzw. 26.000.- € für Vermögensschäden in den Haftpflichtversicherungen sowie 200.000.- € je Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie
an einer der angebotenen Versicherungen Interesse haben, bitten wir Sie, |
| aktualisiert: 23.04.2010 | feedback
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