Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch Sie sollten Mitglied im Garchinger Siedler- und Eigenheimerbund werden!
Warum? - Wir
bieten lhnen eine Reihe von Vorteilen!
Wir sind Mitglied im Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V., der
eine gemeinnützige, überparteiliche Betreuungsorganisation mit
derzeit rd. 80.000 Mitgliedern in 430 Ortsvereinigungen in Bayern ist.
Er verfügt Ober eine Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die
einen Großteil ihrer Freizeit dem Interesse aller Mitglieder uneigennützig
opfern. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Mitglied bei uns werden.
Wir sind einmalig, wenn man unsere Leistungen mit dem Beitrag vergleicht!
Auch liegt es auf der Hand, dass die Interessen aller Mitglieder umso
wirkungsvoller vertreten werden können, je höher die Mitgliederzahl
ist.
SATZUNGSGEMÄSSE AUFGABEN
DES SIEDLERBUNDES SIND ZUM BEISPIEL:
Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Mit der Mitgliedschaft ist automatisch eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
verbunden. Diese deckt Personen- und Sachschäden mit € 2.557.000,-
pauschal, soweit man als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter
oder Verwalter von Haus- und Grundbesitz, Familienheim (bis zu drei Wohnungen)
bzw. Wohneigentum aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen
werden sollte. Einbezogen in diesen Versicherungsschutz sind bei Reihenhaussiedlungen
die zugehörigen Garagen oder der Garagenanteil und die Schäden,
welche durch Vernachlässigung der Reinigungs-, Unterhalts- und Streupflicht
der vor dem Grundstück gelegenen Gehwege und Straßenanteile
entstehen können, sowie die Haftpflicht aus der Haftung von Kleintieren.
Für Eigenheime mit mehr als vier Wohnungen (wenn das Mitglied das
Anwesen selbst mitbewohnt bzw. 3 Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen
nicht selbst bewohnt), ist eine Zusatzversicherung möglich.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese wird wirksam bei Bauwerken bzw. Reparaturen an Bauwerken, deren
Herstellungskosten den Betrag von € 512.000,-- (incl. Eigenleistung)
nicht übersteigen. Diese Versicherung ist rnit der Mitgliedschaft
ebenfalls automatisch – ohne zusätzliche Prämie –
verbunden.
Verbundene Wohngebäudeversicherung
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer äußerst
günstigen Wohngebäudeversicherung. Berechnungsgrundlage für
die Prämie ist der Wert von 1914 der Brandversicherungsurkunde, multipliziert
mit dem jeweils gültigen Neuwertfaktor.
Privathaftpflichtversicherungen
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer sehr günstigen
Privathaftpflichtversicherung und Hundehaftpflichtversicherung.
Rechtsberatung
Beratung der Mitglieder in allen mit dem Haus- und Grundbesitz oder Wohnungseigentum
zusammenhängenden Angelegenheiten auf den Gebieten Steuer-, Erb-,
Bau-, Nachbar-, Miet- und öffentliches Recht (z.B. Erschließungsbeiträge).
Diese Rechtsberatung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
des Bayer. Siedler- und Eigenheimerbundes e.V. Jedes Mitglied findet Rat
und Hilfe.
Gartenfachliche Betreuung
und Beratung Bauwilliger
Die Beratung umfasst z.B. Baumschneidekurse und Informationen zur Gartengestaltung,
Kompostierung usw.
Interessenvertretung
Sowohl der Bayer. Siedler- und Eigenheimerbund e.V. als auch dessen Dachverband,
der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V. Obernehmen die
Vertretung der Interessen der Mitglieder auf allen den Siedler- und Eigenheimer
betreffenden Gebieten der Gesetzgebung und der Verwaltung auf Gemeinde-,
Landes- und Bundesebene.
Zeitschrift „Sledlung
und Eigenheim"
Die vom Bayer. Siedler- und Eigenheimerbund e.V. für seine Mitglieder
herausgegebene, monatlich erscheinende illustrierte Zeitschrift informiert
umfassend und fachbezogen Ober Recht-, Steuer-, Versicherungs-, Renten-
und Verbraucherschutzfragen, aktuelle Wohnungspolitik, Ober Natur- und
Urnweltschutz, Haus- und Gartenbewirtschaftung. Sie enthält auch
Unterhaltsames und Wissenswertes für Haus und Garten. Die Zeitschrift
hat wegen der aktuellen und praxisnahen Beiträge einen hervorragenden
Ruf. Der Bezug ist mit dem Beitrag abgegolten. Eine Ausgabe ist zur
Ansicht beigefügt.
Gemeinschaftsgeräte
In Garching erfolgt die Bereitstellung (gegen geringes Entgelt) von Gemeinschaftsgeräten,
wie z.B. Leitern, Baugerüst, Kombi-Bohrmaschine, Bohrhammer, Hochdruckreiniger,
PKW-Anhänger, Vertikutierer, Fliesenschneider, Holzspalter, Häcksler.
Das erübrigt eigene, kostspielige Anschaffungen.
SIE
SPAREN ALSO DURCH EINE MITGLIEDSCHAFT BEI UNS BARES GELD! |
Bei der Fülle all dieser
Vorteile und Leistungen liegt die Vermutung eines hohen Mitgliedsbeitrages
nahe. Dem ist aber nicht so. Der Beitrag beträgt für Mitglieder
unseres Ortsvereins
Wir hoffen, Sie überzeugt zu haben. Bitte füllen Sie also beiliegende
Beitrittserklärung aus und geben Sie diese bei einem der geschäftsführenden
Vorstandsmitglieder ab. Vielen Dank!
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind:
Manfred Solbrig 1. Vorsitzender
Fröttmaninger Weg 2
Alfred Grill 2. Vorsitzender Pfarrer-Seeanner-Str. 56
Marianne Herbert Kassiererin Breslauer Str. 14
Brigitte Goldbach Schriftführerin Blombergweg 19
Mit freundlichen Grüssen
gez. Manfred Solbrig
1. Vorsitzender
Sie können sich bequem
über das Internet beim Siedlerbund Garching anmelden, wenn Sie hier
klicken, und das vorbereitete Formular ausfüllen und dann an
uns elektronisch zu senden. Oder Sie können die nachfolgend abgebildete
Beitrittserklärung
herunterladen, und einem Vorstandsmitglied ausgefüllt zusenden.Danke.
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An den
Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V.
Schleißheimer Straße 205 a
80809 München
Hinweise und Erläuterungen zur Mitgliedschaft beim Bayerischen
Siedler- und Eigenheimerbund e.V.
- Eine Mitgliedschaft
beim Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. (BSEB) ist
möglich als Einzelmitglied direkt beim Verband oder
als Mitglied einer Ortsvereinigung. Im letzteren Fall richten
sich die Rechte und Pflichten des Mitgliedes nach der Satzung
der jeweiligen Ortsvereinigung. Mitglieder der Ortsvereinigungen
sind gleichzeitig indirekte Mitglieder des BSEB. Die Leistungen
des BSEB stehen den direkten und indirekten Mitgliedern in gleicher
Weise zu. Darüber hinaus bieten die Ortsvereinigungen ihren
Mitgliedern weitere individuelle Leistungen, wie zum Beispiel
den Verleih von Gemeinschaftsgeräten.
- Der Beitritt kann
nur zum Ersten eines Monats erklärt werden. Die Mitgliedschaft
beginnt jedoch frühestens mit dem auf den Eingang
der Beitrittserklärung bei der Geschäftsstelle des BSEB
bzw. bei der Ortsvereinigung folgenden Monatsersten.
- Mit der Mitgliedschaft
gilt nur das in der Beitrittserklärung genannte Objekt als
versichert. Weicht die Anschrift des zu versichernden Objektes
von der Wohnanschrift ab, ist diese in der Beitrittserklärung
anzugeben. Sollen mehrere Objekte versichert werden, sind hierfür
entsprechend viele Mitgliedschaften erforderlich.
- Der im Rahmen einer
Mitgliedschaft bestehende Haus- und Grundstuckshaftpflichtversicherungsschutz
erstreckt sich auf ein Gebäude mit bis zu drei vermieteten
zuzüglich einer selbst genutzten Wohnung. Bei Eigentumswohnungen
erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel nur auf das
Sondereigentum an einer Wohnung. Wird ein Gebäude (teilweise)
gewerblich genutzt, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn
es sich hierbei um eine vom Mitglied selbst ausgeübtes Kleinstgewerbe
handelt.
Nähere Auskünfte zur Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.
- Sind mehrere Personen
zusammen in Form einer Erben- oder Eigentümergemeinschaft
Miteigentümer von Haus- und Grundbesitz ist es für den
Versicherungsschutz aus der im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehenden
Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung grundsätzlich
ausreichend, wenn eine Person aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft
Mitglied in unserem Verband wird. In der Beitrittserklärung
ist dann nur der Name des Beitretenden mit dem Zusatz Erbengemeinschaft
bzw. Eigentümergemeinschaft anzugeben.
In dem Fall, dass nur eine Person aus einer Erben- / Eigentümergemeinschaft
Mitglied in unserem Verband wird, ist jedoch zu beachten. dass
zwar für die gesamte Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft
ausreichender Versicherungsschutz besteht, die sonstigen mit einer
Mitgliedschaft verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel die Möglichkeit
zum Abschluss
günstiger Zusatzversicherungen oder die Rechtsberatung, nur
der als Mitglied benannten Person zustehen.
Sofern weitere Mitglieder aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft
alle unsere Leistungen aus einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen
wollen, können auch diese unserem Verband beitreten.
- Die Einzelmitgliedschaft
erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss aus dem BSEB oder
dessen Auflösung. Der Austritt kann nur unter Einhaltung
einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen
und muss schriftlich erklärt werden.
Bei Tod eines Mitgliedes besteht für die rechtmäßigen
Erben bis zum Ende des Kalenderjahres für das versicherte
Anwesen weiter bedingungsgemäßer Versicherungsschutz.
Verstirbt ein Mitglied in den letzten beiden Monaten des Jahres,
besteht für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten weiter Versicherungsschutz,
wenn die Erben die Mitgliedschaft des verstorbenen Mitgliedes
übernehmen. Übernehmen die Erben jedoch die Mitgliedschaft
nicht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend zum Ablauf
des Jahres, in dem das betreffende Mitglied verstorben ist.
- Mündliche Nebenabreden
sind ungültig und sind auch nicht getroffen worden.
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