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Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch Sie sollten Mitglied im Garchinger Siedler- und Eigenheimerbund werden!

Warum? - Wir bieten lhnen eine Reihe von Vorteilen!
Wir sind Mitglied im Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V., der eine gemeinnützige, überparteiliche Betreuungsorganisation mit derzeit rd. 80.000 Mitgliedern in 430 Ortsvereinigungen in Bayern ist. Er verfügt Ober eine Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die einen Großteil ihrer Freizeit dem Interesse aller Mitglieder uneigennützig opfern. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Mitglied bei uns werden. Wir sind einmalig, wenn man unsere Leistungen mit dem Beitrag vergleicht! Auch liegt es auf der Hand, dass die Interessen aller Mitglieder umso wirkungsvoller vertreten werden können, je höher die Mitgliederzahl ist.

SATZUNGSGEMÄSSE AUFGABEN DES SIEDLERBUNDES SIND ZUM BEISPIEL:

Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Mit der Mitgliedschaft ist automatisch eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung verbunden. Diese deckt Personen- und Sachschäden mit € 2.557.000,- pauschal, soweit man als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter oder Verwalter von Haus- und Grundbesitz, Familienheim (bis zu drei Wohnungen) bzw. Wohneigentum aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen werden sollte. Einbezogen in diesen Versicherungsschutz sind bei Reihenhaussiedlungen die zugehörigen Garagen oder der Garagenanteil und die Schäden, welche durch Vernachlässigung der Reinigungs-, Unterhalts- und Streupflicht der vor dem Grundstück gelegenen Gehwege und Straßenanteile entstehen können, sowie die Haftpflicht aus der Haftung von Kleintieren. Für Eigenheime mit mehr als vier Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen selbst mitbewohnt bzw. 3 Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt), ist eine Zusatzversicherung möglich.

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese wird wirksam bei Bauwerken bzw. Reparaturen an Bauwerken, deren Herstellungskosten den Betrag von € 512.000,-- (incl. Eigenleistung) nicht übersteigen. Diese Versicherung ist rnit der Mitgliedschaft ebenfalls automatisch – ohne zusätzliche Prämie – verbunden.

Verbundene Wohngebäudeversicherung
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer äußerst günstigen Wohngebäudeversicherung. Berechnungsgrundlage für die Prämie ist der Wert von 1914 der Brandversicherungsurkunde, multipliziert mit dem jeweils gültigen Neuwertfaktor.

Privathaftpflichtversicherungen
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer sehr günstigen Privathaftpflichtversicherung und Hundehaftpflichtversicherung.

Rechtsberatung
Beratung der Mitglieder in allen mit dem Haus- und Grundbesitz oder Wohnungseigentum zusammenhängenden Angelegenheiten auf den Gebieten Steuer-, Erb-, Bau-, Nachbar-, Miet- und öffentliches Recht (z.B. Erschließungsbeiträge). Diese Rechtsberatung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des Bayer. Siedler- und Eigenheimerbundes e.V. Jedes Mitglied findet Rat und Hilfe.

Gartenfachliche Betreuung und Beratung Bauwilliger
Die Beratung umfasst z.B. Baumschneidekurse und Informationen zur Gartengestaltung, Kompostierung usw.

Interessenvertretung
Sowohl der Bayer. Siedler- und Eigenheimerbund e.V. als auch dessen Dachverband, der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V. Obernehmen die Vertretung der Interessen der Mitglieder auf allen den Siedler- und Eigenheimer betreffenden Gebieten der Gesetzgebung und der Verwaltung auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.

Zeitschrift „Sledlung und Eigenheim"
Die vom Bayer. Siedler- und Eigenheimerbund e.V. für seine Mitglieder herausgegebene, monatlich erscheinende illustrierte Zeitschrift informiert umfassend und fachbezogen Ober Recht-, Steuer-, Versicherungs-, Renten- und Verbraucherschutzfragen, aktuelle Wohnungspolitik, Ober Natur- und Urnweltschutz, Haus- und Gartenbewirtschaftung. Sie enthält auch Unterhaltsames und Wissenswertes für Haus und Garten. Die Zeitschrift hat wegen der aktuellen und praxisnahen Beiträge einen hervorragenden Ruf. Der Bezug ist mit dem Beitrag abgegolten. Eine Ausgabe ist zur Ansicht beigefügt.

Gemeinschaftsgeräte
In Garching erfolgt die Bereitstellung (gegen geringes Entgelt) von Gemeinschaftsgeräten, wie z.B. Leitern, Baugerüst, Kombi-Bohrmaschine, Bohrhammer, Hochdruckreiniger, PKW-Anhänger, Vertikutierer, Fliesenschneider, Holzspalter, Häcksler. Das erübrigt eigene, kostspielige Anschaffungen.

SIE SPAREN ALSO DURCH EINE MITGLIEDSCHAFT BEI UNS BARES GELD!

Bei der Fülle all dieser Vorteile und Leistungen liegt die Vermutung eines hohen Mitgliedsbeitrages nahe. Dem ist aber nicht so. Der Beitrag beträgt für Mitglieder unseres Ortsvereins

Nur jährlich 20,-- €


Wir hoffen, Sie überzeugt zu haben. Bitte füllen Sie also beiliegende Beitrittserklärung aus und geben Sie diese bei einem der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder ab. Vielen Dank!


Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind:

Manfred Solbrig 1. Vorsitzender Fröttmaninger Weg 2
Alfred Grill 2. Vorsitzender Pfarrer-Seeanner-Str. 56
Marianne Herbert Kassiererin Breslauer Str. 14
Brigitte Goldbach Schriftführerin Blombergweg 19


Mit freundlichen Grüssen

gez. Manfred Solbrig
1. Vorsitzender

Sie können sich bequem über das Internet beim Siedlerbund Garching anmelden, wenn Sie hier klicken, und das vorbereitete Formular ausfüllen und dann an uns elektronisch zu senden. Oder Sie können die nachfolgend abgebildete Beitrittserklärung herunterladen, und einem Vorstandsmitglied ausgefüllt zusenden.Danke.

An den
Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V.
Schleißheimer Straße 205 a
80809 München


Hinweise und Erläuterungen zur Mitgliedschaft beim Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V.

  1. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. (BSEB) ist möglich als Einzelmitglied direkt beim Verband oder als Mitglied einer Ortsvereinigung. Im letzteren Fall richten sich die Rechte und Pflichten des Mitgliedes nach der Satzung der jeweiligen Ortsvereinigung. Mitglieder der Ortsvereinigungen sind gleichzeitig indirekte Mitglieder des BSEB. Die Leistungen des BSEB stehen den direkten und indirekten Mitgliedern in gleicher Weise zu. Darüber hinaus bieten die Ortsvereinigungen ihren Mitgliedern weitere individuelle Leistungen, wie zum Beispiel den Verleih von Gemeinschaftsgeräten.
  2. Der Beitritt kann nur zum Ersten eines Monats erklärt werden. Die Mitgliedschaft beginnt jedoch frühestens mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung bei der Geschäftsstelle des BSEB bzw. bei der Ortsvereinigung folgenden Monatsersten.
  3. Mit der Mitgliedschaft gilt nur das in der Beitrittserklärung genannte Objekt als versichert. Weicht die Anschrift des zu versichernden Objektes von der Wohnanschrift ab, ist diese in der Beitrittserklärung anzugeben. Sollen mehrere Objekte versichert werden, sind hierfür entsprechend viele Mitgliedschaften erforderlich.
  4. Der im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehende Haus- und Grundstuckshaftpflichtversicherungsschutz erstreckt sich auf ein Gebäude mit bis zu drei vermieteten zuzüglich einer selbst genutzten Wohnung. Bei Eigentumswohnungen erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel nur auf das Sondereigentum an einer Wohnung. Wird ein Gebäude (teilweise) gewerblich genutzt, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn es sich hierbei um eine vom Mitglied selbst ausgeübtes Kleinstgewerbe handelt.
    Nähere Auskünfte zur Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.
  5. Sind mehrere Personen zusammen in Form einer Erben- oder Eigentümergemeinschaft Miteigentümer von Haus- und Grundbesitz ist es für den Versicherungsschutz aus der im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehenden Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung grundsätzlich ausreichend, wenn eine Person aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft Mitglied in unserem Verband wird. In der Beitrittserklärung ist dann nur der Name des Beitretenden mit dem Zusatz Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft anzugeben.
    In dem Fall, dass nur eine Person aus einer Erben- / Eigentümergemeinschaft Mitglied in unserem Verband wird, ist jedoch zu beachten. dass zwar für die gesamte Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft ausreichender Versicherungsschutz besteht, die sonstigen mit einer Mitgliedschaft verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel die Möglichkeit zum Abschluss
    günstiger Zusatzversicherungen oder die Rechtsberatung, nur der als Mitglied benannten Person zustehen.
    Sofern weitere Mitglieder aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft alle unsere Leistungen aus einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen wollen, können auch diese unserem Verband beitreten.
  6. Die Einzelmitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss aus dem BSEB oder dessen Auflösung. Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich erklärt werden.
    Bei Tod eines Mitgliedes besteht für die rechtmäßigen Erben bis zum Ende des Kalenderjahres für das versicherte Anwesen weiter bedingungsgemäßer Versicherungsschutz. Verstirbt ein Mitglied in den letzten beiden Monaten des Jahres, besteht für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten weiter Versicherungsschutz, wenn die Erben die Mitgliedschaft des verstorbenen Mitgliedes übernehmen. Übernehmen die Erben jedoch die Mitgliedschaft nicht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend zum Ablauf des Jahres, in dem das betreffende Mitglied verstorben ist.
  7. Mündliche Nebenabreden sind ungültig und sind auch nicht getroffen worden.
aktualisiert 29.01.2012
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